Gesetzlich geregelte Vergütung für Solarstrom
Handeln Sie jetzt! Je früher Sie sich entscheiden, desto mehr verdienen Sie an Ihrer Photovoltaikanlage. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert die Abnahme und die Vergütung von Strom aus Ihrer Solarstromanlage. Die gleich bleibende Vergütung wird jeweils für die Dauer von 20 Jahren + das Jahr der Inbetriebnahme bezahlt. In den letzten Jahren war eine jährliche Degression von 5 % festgeschrieben, der aktuelle Gesetzesentwurf sieht für 2010 9% vor.Beispiel Einspeisevergütung für Dachanlagen bis 30 kWp:
2009: 43,01 ct/kWp
2010: 39,57 ct/kWp
Gesetzlich geregelter Anschluss
Solarstrom kann vorrangig ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Die notwendigen Kosten eines erforderlichen Netzausbaus trägt bei Anlagen bis 30 kWp der Netzbetreiber.Finanzierung? Sprechen Sie uns an
Für jedes Projekt gibt es die maßgeschneiderte Finanzierung. Als Sicherheit kann die Anlage selbst dienen - so halten Sie Ihren finanziellen Spielraum offen. Die Solarstromanlage refinanziert sich - ganz ohne Aufwand oder Arbeit - aufgrund der positiven Rahmenbedingenungen ganz von alleine. Sie kann als hervorragende Geldanlage mit höchsten Sicherheiten dienen - oder wird mit sehr geringem Eigenkapitaleinsatz fremdfinanziert.Sprechen Sie uns an.



